Überregionale ambulante und mobile Angebote
Ambulante Angebote basieren auf einer pädagogisch-medizinischen Diagnostik. Sie
werden für Schülerinnen und Schüler insbesondere eingerichtet
- zur Unterstützung im Lesen, Schreiben und Rechnen bei Sinnesbeeinträchtigungen;
- zur Mobilisierung und Aktivierung einzelner Körperfunktionen;
- zum Erlernen des Umgangs mit apparativen Hilfen,
- zum Erwerb spezifischer Lerntechniken zur Verbesserung der Teilhabe am Unterrichtsgeschehen.
Mobile Angebote dienen der Beratung und orientieren sich an den aktuellen Erfordernissen von Schulen.
Schwerpunkte sind insbesondere
- Unterrichtsbeobachtungen von Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten als Grundlage für die Entwicklung individueller Lernpläne,
- Mitwirkung bei Erhebungen zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs;
- Eltern- und Lehrkräfteberatung zum gemeinsamen Unterricht auf Anfrage,
- individuelle Beratung im Einzelfall zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen.
Quelle: Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf
Die ambulanten und mobilen Angebote werden durch sonderpädagogisch qualifizierte
Lehrkräfte aus Förderzentren oder Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit zeitweiligen oder längerfristigem sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf unterbreitet.
An unserer Schule haben wir Beratungslehrkäfte für den Bereich geistige Entwicklung und den Bereich Autismus-Spektrumsstörung.

