Überregionale ambulante und mobile Angebote

Ambulante Angebote basieren auf einer pädagogisch-medizinischen Diagnostik. Sie
werden für Schülerinnen und Schüler insbesondere eingerichtet

 

  • zur Unterstützung im Lesen, Schreiben und Rechnen bei Sinnesbeeinträchtigungen;
  • zur Mobilisierung und Aktivierung einzelner Körperfunktionen;
  • zum Erlernen des Umgangs mit apparativen Hilfen,
  • zum Erwerb spezifischer Lerntechniken zur Verbesserung der Teilhabe am Unterrichtsgeschehen.

 

Mobile Angebote dienen der Beratung und orientieren sich an den aktuellen Erfordernissen von Schulen.

 

Schwerpunkte sind insbesondere

  • Unterrichtsbeobachtungen von Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten als Grundlage für die Entwicklung individueller Lernpläne,
  • Mitwirkung bei Erhebungen zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs;
  • Eltern- und Lehrkräfteberatung zum gemeinsamen Unterricht auf Anfrage,
  • individuelle Beratung im Einzelfall zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen.

 Quelle: Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf



Die ambulanten und mobilen Angebote werden durch sonderpädagogisch qualifizierte
Lehrkräfte aus Förderzentren oder Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit zeitweiligen oder längerfristigem sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf unterbreitet. 

 

An unserer Schule haben wir Beratungslehrkäfte für den Bereich geistige Entwicklung und den Bereich Autismus-Spektrumsstörung.




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