Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

 

Ambulante Angebote

=basieren auf einer pädagogische-medizinischen Diagnostik. Sie werden für Schüler/-innen insbesondere eingerichtet

 

1. zur Unterstützung im Lesen, Schreiben und Rechnen bei Sinnesbeeinträchtigungen

2. zur Mobilisierung und Aktivierung einzelner Körperfunktionen

3. zum Erlernen des Umgangs mit apparativen Hilfen,
4. zum Erwerb spezifischer Lerntechniken zur Verbesserung der Teilhabe am Unter-
richtsgeschehen.

 

Mobile Angebote

=dienen der Beratung und orientieren sich an den aktuellen Erfordernissen von Schulen. Schwerpunkte sind insbesondere:


1. Unterrichtsbeobachtungen von Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten als Grundlage für die Entwicklung individueller Lernpläne,
2. Mitwirkung bei Erhebungen zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs;
3. Eltern- und Lehrkräfteberatung zum gemeinsamen Unterricht auf Anfrage,
4. individuelle Beratung im Einzelfall zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen.

 

 

Antrag auf ÜamA-Beratung

 

Entbindung_von_der_Schweigepflicht.pdf

 

Checkliste Fortschreibung mit Veränderung

 

Datenlage der Akte zum Feststelllungsverfahren

 

 

 

Anprechpartnerin an unserer Schule:

Frau Heidrun Tenner

Tel.: 03475/696648

 

 

Quelle: Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Bildung-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf




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